18. Juli 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GDS Business Intelligence GmbH

Stand: 01.07.2015

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der GDS Business Intelligence GmbH mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs-, Schulungs-, Softwareentwicklungs- und weitergehenden Dienstleistungen für den IT- und Non-IT-Bereich durch GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH und/oder von der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH eingesetzte Consultants für den Auftraggeber. Unter Seminarleistungen wird im Folgenden auch die Leistung von Promotionstätigkeiten gefasst. Zu den Seminarleistungen gehören insbesondere nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.

2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

2.1 GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH wird als selbständige Unternehmerin für den Auftraggeber tätig.

2.2 GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH bedient sich zur Vertragserfüllung selbständiger Consultants. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und einem werblichen Auftritt tätig.

2.3 GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.

2.4 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.

3. Vertragsdurchführung

3.1 Der Auftraggeber stellt GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH nötig sind.

3.2 GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH oder des von der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH eingesetzten Consultants die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe oder des Projektteams, die erfolgreiche Durchführung der Seminare bzw. des Projekts gefährden.

4. Qualitätsanforderung

Die Consultants der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH werden die Dienstleistungen, insbesondere die Seminarleistungen, in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen. Soweit die Dienstleistungen im Hinblick auf Software und Hardware erbracht werden müssen, stellt die GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH sicher, dass der eingesetzte Consultant mit den letzten Programmanpassungen, Funktionserweiterungen, Effizienzverbesserung in der Hard- und Software vertraut ist.

5. Ausfallregelung, Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminar- bzw. Projektbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Seminar- bzw. Projektbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminar- bzw. Projektbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH zu ersetzen.

6. Lieferungen und Leistungen

6.1 Die Preise der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.

6.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.3 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH KG und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1 Der Auftraggeber zahlt der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Mehrarbeitskosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend dem Einzelauftrag berechnet. Sollten im Einzelauftrag keine Regelungen getroffen worden sein, gelten folgende Ansätze:

Der im Einzelauftrag angegebene Stunden-/Tagessatz gilt für Arbeiten, die von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr erbracht werden. Für Leistungen außerhalb der genannten Zeiten gelten folgende Zuschlagsätze:

​Nachtarbeit ​19:00 – 08:00 Uhr ​Faktor 1,3
​Samstagsarbeit ​08:00 – 19:00 Uhr ​​Faktor 1,4
​Samstagsarbeit Nachts ​19:00 – 08:00 Uhr ​Faktor 1,7
​Sonn/Feiertagsarbeit ​08:00 – 19:00 Uhr ​Faktor 1,7
​Sonn/Feiertagsarbeit Nachts ​19:00 – 08:00 Uhr ​Faktor 2,0

7.2 Die Wahl des Reisemittels wird mit dem Kunden jeweils abgestimmt. Für im Zuge der Unterstützung notwendige Reisen werden die tatsächlich angefallenen Kosten für Übernachtung, Verpflegung und gegebenenfalls Transportmittel (Zugfahrt 1. Klasse) oder Flug (Economy-Klasse) nach Vorlage der Belege erstattet. Für Fahrten mit dem Dienstwagen werden Fahrkostenpauschalen gemäß der nachfolgenden Zonentabelle in Rechnung gestellt.

Reisekostentabelle

​Zone 1 ​bis 50 km ​26,00 €
​Zone 2 ​51 – 200 km ​70,00 €
​Zone 3 ​201 – 300 km ​100,00 €
​Zone 4 ​301 – 400 km ​120,00 €
​Zone 5 ​401 – 600 km ​300,00 €
​Zone 6 ​über 600 km ​400,00 €

Die km-Entfernung wird mit Hilfe des Softwareprogramms Autoroute oder MapPoint unter Nutzung der Voreinstellung „kürzeste Strecke“ erstellt. Basis zur Berechnung der km-Differenz ist der Sitz der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH und der jeweilige Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist. Straßenangaben werden nicht berücksichtigt.

7.3 Eventuell notwendige Übernachtungskosten werden separat in Rechnung gestellt. Die Übernachtungskosten basieren auf einer standardisierten Tabelle mit Standort-Pauschalen und werden je nach Einsatzort in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt. Auf Verlangen stellen wir diese Tabelle gerne zur Verfügung.

7.4 GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH wird nach Durchführung des Seminars oder des Projekts dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Bei länger andauernden Dienstleistungen werden Teilzahlungen, i.d.R monatlich, vereinbart. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem „Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz“ zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7.5 GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

7.6 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

7.7 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

7.8 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.3 Sofern GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Soweit eine Haftung von GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Geheimhaltung, Kundenschutz

9.1 Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

9.2 Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH enthalten sind, zu bewahren.

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

9.4 Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Consultants zu tätigen, die zuvor im Auftrag der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.

9.6 Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.

9.7 Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung aus Ziffer 9.5 ist für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) an die GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH zu zahlen.

9.8 Der Auftraggeber räumt GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH das Recht ein, zum Zwecke des Kundenschutzes durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in einem begründeten Verdacht, Bucheinsicht in seine Buchführung nehmen zu lassen.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Essen als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Erfüllungsort ist Essen.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der GDS BUSINESS INTELLIGENCE GMBH seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.